Kostenbeteiligung
Gesetzliche Krankenkassen
Die Praxis für Ernährungs- und Diätberatung, Dipl.oec.troph. Janina Roth erfüllt die von gesetzlichen Krankenkassen geforderten Qualitätskriterien. Die Beratungsleistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und bezuschusst.
Privatversicherung
Die Kostenübernahme ist abhängig von Ihrer Tarifvereinbarung. Von einer Kostenübernahme, -beteiligung können Sie nicht automatisch ausgehen. Erkundigen Sie sich vorab, wenn eine Kostenbeteiligung für Sie entscheidend ist.
Ärztliche Verordnung
Jeder behandelnde Arzt kann Ihnen eine ärztliche Zuweisung zur Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie ausstellen. Es handelt sich hier um eine budgetneutrale Verordnung. Dazu bedarf es keines besonderen Vordrucks. Es kann ein Überweisungsschein, ein Attest oder das Musterformular Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung sein.
Gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen in unterschiedlicher Höhe.
Fragen Sie daher bei Ihrer Krankenkasse an.
- Dazu benötigen Sie die ärztliche Verordnung (Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung).
- Einen Kostenvoranschlag über die Ernährungsberatung.
Für den Kostenvoranschlag melden Sie sich entweder per E-Mail oder gerne auch telefonisch bei mir.