Praxis für Ernährungs- und Diätberatung im Süden von München

Dipl. Ökotrophologin/Diätassistentin      Janina Roth

Ernährungsberatung und Ernährungstherapie kann der Entstehung von Krankheiten vorbeugen oder das Ausmaß bestehender Erkrankungen lindern und die Effizienz von medizinischen Therapien verbessern. Gerne biete ich Ihnen als Ernährungsberaterin eine Ernährungsberatung ganz an Ihre persönliche Alltagssituation angepasst.

Melden Sie sich an, meine Beratungen sind von der Krankenkasse anerkannt und werden bezuschusst.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der Ernährungs- und Diätberatung Janina Roth (Ernährungsberaterin), Mitterfeldstraße 9, 82054  Sauerlach

  1. Die Beratungsleistung

Die Beratungsleistung wird von einer Diplom-Oecotrophologin oder Diätassistentin vorgenommen. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge im Sinne einer ärztlichen Tätigkeit dar und ersetzen keine medizinische Diagnose(n), Beratung und Behandlung durch einen Arzt. Gegenstand der Beratungsleistung ist das Erbringen einer vereinbarten Dienstleistung, nicht eines körperlichen Erfolges. Art und Umfang der Beratung können individuell variieren. Die Ernährungsberaterin übt ihre Tätigkeit in der Regel basierend auf  den Grundlagen der Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sowie entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach der Berufsordnung des Verbandes der Oecotrophologen e.V. (VDOE) (Stand Juni 2007).

Die Ernährungsberatung ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Ernährungsberaterin ist bemüht, alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemein branchenüblicher Kenntnisse und unter Beachtung allgemein anerkannter ernährungswissenschaftlicher Grundsätze auszuführen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen oder Garantien für den Inhalt solcher Empfehlungen übernimmt die Ernährungsberaterin nicht: Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches der Ernährungsberaterin und hängt wesentlich von der Mitarbeit der zu beratenden Person (nachfolgend „Kunde“) ab und kann daher nicht gewährleistet oder garantiert werden.

  1. Haftung

Die Ernährungsberaterin haftet gegenüber dem Kunden nur für die Folgen von Pflichtverletzungen, die durch grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz der Ernährungsberaterin verursacht wurden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) durch die Ernährungsberaterin sowie bei Ansprüchen des Kunden wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

  1. Schweigepflicht

Für die Ernährungsberaterin sind die absolute Schweigepflicht und der Schutz der persönlichen Kundendaten elementare Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen ihr und dem Kunden. Der Kunde kann die Ernährungsberaterin durch schriftliche Erklärung von der Schweigepflicht entbinden.

Die auch elektronische Speicherung und Verarbeitung von Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben hierzu. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich bereit mit der Ernährungsberaterin auch per Email oder sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln zu kommunizieren.

Die Schweigepflicht und die Grundsätze des Datenschutzes gelten auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus. Die Schweigepflicht und die Grundsätze des Datenschutzes gelten auch für alle Mitarbeiter/innen der Ernährungsberaterin.

 

  1. Honorar und Zahlungsbedingungen:

Die Kosten der Beratung orientieren sich in der Regel an den Empfehlungen der DGE und des VDOE. Die Ernährungsberaterin berechnet ein Beratungshonorar in Höhe von 30,00 Euro für je 30 Minuten Beratungsaufwand oder damit verbundener Nebentätigkeit, es sei denn mit dem Kunden wird ein hiervon abweichendes Honorar schriftlich vereinbart. Der Kunde wird in der Regel beim Erstkontakt mit der Ernährungsberaterin über den (ohne Gewähr oder Zusicherung) voraussichtlich zu erwartenden Gesamtberatungsaufwand informiert. Das zu erwartende Gesamthonorar kann je nach Art und Umfang des Aufwandes (z.B. Auswertung von Ernährungsprotokollen, Erstellung von individuellen Bedarfsanalysen und Ernährungsplänen) differieren. Wesentliche Abweichungen vom kommunizierten voraussichtlichen Gesamtaufwand stimmt die Ernährungsberaterin vorab mit dem Kunden ab.

Die Beratung erfolgt auf Rechnung und ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der entsprechenden Rechnung beim Kunden. Gegebenenfalls und nach Wahl der Ernährungsberaterin kann ein Vorschuss oder eine Abschlagszahlung auf das zu zahlende Honorar verlangt werden. Für solche Rechnungen gelten die oben genannten Zahlungsbedingungenen entsprechend. Bei Zahlungsverzug kann die Ernährungsberaterin neben den ihr gesetzlich zustehenden Ansprüchen auf Verzugszinsen auch Mahn- und Bearbeitungsgebühren in angemessener Höhe verlangen.

Durch den Kunden ohne ausreichende zeitliche vorherige Absage (in der Regel 24 Stunden vorher) nicht wahrgenommene Beratungstermine können von der Ernährungsberaterin in Rechnung gestellt werden.

  1. Administrative Abwicklung der Ernährungsberatung:

Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Die zu beratende Person verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person und zum Gesundheitszustand, Ernährungsprotokolle) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

 

  1. Schutz des Eigentums:

Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen der Ernährungsberatung von der Ernährungsberaterin angefertigten Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Der Kunde erhält insoweit das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den genannten Berichten und Analysen.

Sauerlach, 09.01.24

Ernährungs- und Diätberatung Janina Roth

 

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